Wenn eine Ehe zerbricht, haben die wenigsten Betroffenen die Kapazitäten, sich mit formellen und finanziellen Fragen zu beschäftigen. Allerdings ist es wichtig, diesen Aspekt im Auge zu behalten, damit sich die entsprechenden Probleme nicht irgendwann unbezwingbar hoch vor Ihnen auftürmen. Legen Sie diese Angelegenheiten vertrauensvoll in die Hände der qualifizierten Fachanwältin für Familienrecht Karin Wroblowski.
Ich berate Sie zu
- Scheidung
- Trennung
- Sorge- und Umgangsrecht
- Unterhalt
- Versorgungsausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
Der erste Schritt ist immer schwer. Ist die Trennung endgültig oder die Ehe noch zu retten? In dieser Phase ist es wichtig über die Rechte bei Trennung und nach einer möglichen Scheidung frühzeitig genaue Kenntnis zu haben. Nur auf Grundlage dieser Kenntnisse können Sie die für Sie beste Lösung suchen und finden.
Daher biete ich Ihnen in der ersten Beratung ein umfassendes Paket: Sie erhalten alle für Sie relevanten Informationen in einem persönlichen Gespräch erläutert. Als besonderen Service bekommen Sie von mir nach diesem Beratungsgespräch immer eine schriftliche Zusammenfassung, der Sie alle wichtigen Informationen entnehmen können. Gerne können im Anschluss dann auch telefonische oder Nachfragen per Mail geklärt werden.
Das anschließende Scheidungsverfahren wird dann von hier nach Ihren Wünschen gestaltet und sachlich und für alle Beteiligten so schonend wie in dieser Situation möglich durchgeführt. Sie werden jederzeit auf dem Laufenden gehalten durch Übersenden von Abschriften. Im Verhandlungstermin zur Scheidung bin ich selbstverständlich an Ihrer Seite.
Sind Kinder aus Ihrer Ehe hervorgegangen, so ist meist der Wunsch, dass diese so wenig wie möglich von der Trennung und Scheidung mitbekommen. Wenn Sie als Eltern im Sinne der Kinder miteinander reden können, ist das kein Problem. Gibt es hier aber Schwierigkeiten, weil Erziehungsvorstellungen oder Regelungen der Besuche nicht einverständlich geregelt werden können, dann werde ich gemeinsam mit Ihnen nach besten Lösungen für die Kinder und Sie suchen und diese erarbeiten. Ich begleite Sie in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren, wenn es sein muss auch bis vor das Familiengericht.
Wenn Sie in der Ehe gemeinsam mit Ihrem Ehepartner eine Immobilie angeschafft haben oder nur einer hat eine Immobilie im Eigentum oder Sie haben unterschiedlich hohe Vermögen in der Ehe dazugewonnen, dann ist im jeden Fall eine Beratung zu möglichen Zugewinnausgleichsansprüchen sinnvoll. Sie haben in der Ehe in der Regel nicht jeden Cent voneinander getrennt und gemeinsam gewirtschaftet. Zu Recht sieht das Gesetz daher bei Beendigung der Ehe die Möglichkeit eines Vermögensausgleichs vor. Auch hierzu stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Auch vor der Eheschließung oder in der Ehe selbst kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein, zum Beispiel um mögliche Trennungs- und Scheidungsfolgen in einem umfassenden Ehevertrag zu regeln. Auch hierfür stehe ich Ihnen gerne kompetent zur Verfügung.
Das Familienrecht umfasst aber nicht nur die Scheidung von Ehen. Ein immer bedeutenderes Bearbeitungsfeld ist das Thema Unterhalt.
Unterhaltsansprüche können entstehen im Rahmen der Trennung von Eheleuten und Lebenspartnern für die Partner und für gemeinsame Kinder, aber auch im Verhältnis zu den Eltern kann eine Unterhaltspflicht entstehen. Dieser Bereich des Elternunterhalts wird zunehmend wichtiger. Die Menschen werden immer älter und oftmals reicht die eigene Rente und das eigene Vermögen im Alter nicht aus, um hohe Kosten eines Pflegeheims zu zahlen. Dann tritt meist der Sozialhilfeträger an die Kinder heran und fordert von diesen Elternunterhalt.
Hier ist eine auf zahlreiche Fortbildungen in diesem Bereich gestützte Beratung und anschließende Abwehr oder Reduzierung der geltend gemachten Elternunterhaltsansprüche für Sie maßgeschneidert. Gerade die sogenannte „Sandwich-Generation“ (Familien mit eigenen noch minderjährigen Kindern, die auf Unterhalt für Eltern in Anspruch genommen werden) sollte hier gute Beratung in Anspruch nehmen, um den eigenen Lebensstandard auch in diesem Fall halten zu können.