Ausgleichsansprüche und Nutzungsentschädigung für die gemeinsame Immobilie bei Trennung
Karlsruhe/Berlin (DAV). Nutzt ein Partner nach der Trennung das gemeinsame Haus weiter, muss er in der Regel eine Nutzungsentschädigung zahlen. Trägt der bewohnende Partner die Darlehensraten und die Hausunterhaltskosten allein, hat er einen Ausgleichsanspruch.