Nachehelicher Unterhalt und ehebedingte Nachteile
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob allein die in der Ehe von dem unterhaltsberechtigten Ehegatten weniger erworbenen Rentenanwartschaften zu einem ehebedingten Nachteil im Sinne des §1578b BGB führt.