Paritätisches Wechselmodell
Lange Zeit war es im Regelfall so, dass ein Elternteil die Kinder betreute und der andere Elternteil lediglich 14tägig ein Besuchsrecht von Freitag bis Sonntag in Anspruch nehmen konnte. Seit einiger Zeit ist hier eine grundlegende Wandlung zu beobachten. In einer sich ändernden Gesellschaft, in der auch viele Väter mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen möchten und zwar sowohl während bestehender Ehe als auch nach einer Trennung, ist es nur folgerichtig, wenn nun öfter darüber nachgedacht wird, dass die Kinder von beiden Elternteilen gleichwertig betreut werden können.