Testament bei Scheidung
Ein gemeinschaftliches Ehegattentestament wird unwirksam, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hatte. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Eheleute zur Durchführung eines Mediationsverfahrens bereiterklärt hatten.