Die in gemeinschaftlichen Testamenten auftauchende Regelung für den Fall, dass beide Ehepartner gleichzeitig versterben, wird auch als Katastrophenklausel bezeichnet. Hierin werden jedoch häufig Formulierungen gewählt, bei denen unklar ist, welche Fälle diese Klausel genau umfassen soll – insbesondere, wenn die Ehepartner kurz nacheinander versterben. Den entscheidenden Unterschied zwischen einem gemeinsamen und einem kurz hintereinander erfolgten Versterben musste das Oberlandesgericht München (OLG) kürzlich definieren.