Mehrere Gerichtsverfahren können zur Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge führen
Es gibt keinen Vorrang für die gemeinsame elterliche Sorge. In der Praxis wird von den Familiengerichten aber oft die gemeinsame elterliche Sorge gegenüber dem alleinigen Sorgerecht der Vorzug gegeben. Das OLG Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung nun klargestellt, dass bei mangelnder Kooperation und Kommunikation der Eltern die gemeinsame Sorge aufzuheben ist. Dieses sei insbesondere der Fall, wenn die Eltern – wie hier – acht familiengerichtliche Kindschaftsverfahren geführt haben.