1. Widerrufsjoker
Im Juni 2016 erlosch das Widerrufsrecht für bis zum 10. Juni 2010 abgeschlossene Immobilienkreditverträge, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beinhalten. Hat man also in diesen Fällen den Widerruf nicht vor dem 21. Juni 2016 erklärt, ist die Ausübung des Widerrufsrechtes nunmehr ausgeschlossen. Die Ausschlussfrist gilt aber nur für Immobilienkredite, bei sonstigen Darlehen ist der Widerruf weiterhin möglich.
Auch für Verträge, die nach Juni 2016 abgeschlossen wurden, kann der Widerruf noch möglich sein.
Gerne prüfe ich als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht für Sie, ob ein Widerruf möglich und sinnvoll ist.
2. Vorfälligkeitsentschädigung
Die Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigung durch die Banken kann von hier geprüft werden. Oftmals werden zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen in Rechnung gestellt. Erst eine Überprüfung durch eine Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bringt hier Gewissheit zur tatsächlichen Höhe.