Die neue Düsseldorfer Tabelle 2024 ist erschienen. Die Unterhaltsbeträge für Kinder steigen danach um 9,8%. Schon im letzten Jahr gab es eine Steigerung um 10,3 %.
Der Kindesunterhalt in der ersten Altersgruppe (0 -5 Jahre) beträgt nun mindestens 480 € (2.Altersgruppe 6-11: 551 € und 3.Altersgruppe 12-17: 645 €). Von diesen Beträgen ist jeweils das hälftige Kindergeld von 125 € noch abzuziehen, sodass die Zahlbeträge des Mindestunterhalts zukünftig folgende sind:
Altersgruppe 1 (0-5 Jahre): 355 €
Altersgruppe 2 (6-11 Jahre): 426 €
Altersgruppe 3 (12-17 Jahre): 520 €
Gleichzeitig steigen auch die Selbstbehaltssätze. So liegt der Selbstbehalt eines Erwerbstätigen gegenüber seinen minderjährigen Kindern zukünftig nicht mehr bei 1.370 €, sondern bei 1.450 €.
Der Studentenbedarf steigt auf 930 €. Dieser gilt für volljährige Kinder, die einen eigenen Hausstand unterhalten, aber noch in Ausbildung/Studium sind.