Die Scheidung kann dann mit einem Anwalt durchgeführt werden, was Kosten spart. Wichtig ist, dass tatsächlich nur einer von Ihnen beiden anwaltlich vertreten ist. Für diesen Ehegatten stellt der Anwalt/die Anwältin den Scheidungsantrag. Der andere Ehegatten wird immer über das Gericht informiert.
In meiner Praxis biete ich für den Fall, dass Sie sich über alle Folgesachen (Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht gemeinsamer minderjähriger Kinder, Zugewinnausgleichs etc.) geeinigt haben, an, dass ein gemeinsames erstes Informationsgespräch erfolgt, in dem bereits geklärt wird, wer mein Mandant und damit Antragsteller wird. In diesem Gespräch informiere ich Sie beide über den grundsätzlichen Ablauf Ihres Scheidungsverfahrens, die ungefähre Dauer und die ungefähren Kosten.
Übrigens: eine sogenannte „Online-Scheidung“ gibt es nicht. Dieser im Internet immer wieder zu findende Begriff bezeichnet lediglich die unkomplizierte schnelle Kontaktaufnahme per Internet/Mail und Einreichung des Scheidungsantrags ohne vorherige persönliche Besprechung. Das ist auch über meine Kanzlei möglich. Immer aber müssen die Eheleute einmal persönlich zum Verhandlungstermin der Scheidung beim Amtsgericht erscheinen. Nur in geringen Ausnahmefällen kann von dem persönlichen Erscheinen beim Amtsgericht entbunden werden. Diese Entscheidung fällt aber immer das Gericht.
Haben Sie Fragen zur Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens? Rufen Sie uns an. Tel. 02192/9364367 oder schreiben Sie eine Mail an info@kanzlei-wroblowski.de