Können Eltern nicht mehr zuhause wohnen und kommen in ein Pflegeheim ohne dass sie die dadurch entstehenden Kosten aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten könnten, dann tritt das Sozialamt ein und fordert sodann von den Kinder im Rahmen des Elternunterhalts die finanzielle Beteiligung ein.
Erhalten die Eltern Grundsicherung gilt bereits eine Einkommensgrenze der Kinder von 100.000 € Bruttojahreseinkommen. Diese Grenze soll nach dem Gesetzesentwurf (Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger) nun auch beim Elternunterhalt gelten.
Es handelt sich zunächst um einen Gesetzesentwurf. Ob dieser so oder mit Veränderungen beschlossen wird, bleibt abzuwarten.