Die Eltern sind seit 2011 rechtskräftig geschieden. Die Mutter betreute das Kind bereits seit 2009 allein. Seitdem fanden wegen Umgang und anderen Angelegenheiten, die das Kind betrafen, acht verschiedene gerichtliche Verfahren statt.
Das OLG Düsseldorf führt dazu aus:
„Wenn angesichts der Entwicklungen in der Vergangenheit die begründete Besorgnis besteht, dass die Eltern auch in Zukunft nicht in der Lage sein werden, ihre Streitigkeiten konstruktiv und ohne gerichtliche Auseinandersetzungen beizulegen, ist die erzwungene Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl nicht zuträglich. Denn ein fortgesetzter destruktiver Elternstreit führt für ein Kind zwangsläufig zu erheblichen Belastungen (BGH, FamRZ 2008, 592, Rn. 11 ff.) „
Die Übertragung der elterlichen Sorge allein auf die Mutter sei gerechtfertigt, da eine dem Kindeswohl gerechte gemeinsame Ausübung des Sorgerechts ein Mindestmaß an Übereinstimmung und eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern bedinge. Diese liegt nicht vor, wenn die Eltern nur mit familiengerichtlicher Hilfe Dinge, die das Kind betreffen regeln können/müssen.
Fazit: Das OLG Düsseldorf hat hier eine klare Entscheidung getroffen und die alleinige elterliche Sorge übertragen, obwohl es im vorliegenden Fall hierzu keinen situationsbedingten Anlass gab, sondern aufgrund der Tatsache, dass die Eltern seit Jahren die Familiengerichte bemühen, da sie selbst nicht in der Lage sind in Bezug auf das Kind miteinander zu sprechen .